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  Letzte Aktualisierung: 04.09.2021
     
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen    
 
1. Besondere Leistungen
1.1 Das erste Kontaktgespräch mit dem Trainer/Coach ist für den Auftraggeber kostenfrei.
1.2 Bei der erstmaligen Vergabe eines Seminarthemas führen wir – auf Wunsch des Auftraggebers – kostenlos 3 Interviews mit repräsentativen Einzelpersonen der Zielgruppe des Seminars durch.
1.3 Erfolgsgarantie: Auf das vereinbarte Honorar für eine Bildungsmaßnahme wird verzichtet, sollte das Feedback für das betreffende Seminar-/Coaching im Gesamtdurchschnitt über 1,99 (gemäß dem österreichischen bzw. deutschen Schulnotensystem) liegen.
1.4 Die Erstellung der Seminarunterlagen sowie eines Fotoprotokolls ist im Seminarhonorar inbegriffen.
2. Honorare & Kosten
2.1 Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag (Seminare, Teamcoachings, Workshops, Besprechungsmoderationen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind) vereinbart.
2.2 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Kosten für die An- und Abreise müssen gesondert vereinbart werden (gilt für Seminarorte, die über 750 km von Wien/Frankfurt entfernt sind).
2.3 Fahrtkosten und eventuelle Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden gesondert verrechnet. Bei einer Anreise mit dem eigenen PKW beträgt das Kilometergeld EUR 0,42/km.
2.4 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Die Tagessätze variieren je nach Trainer/Coach, Teilnehmeranzahl und Trainings-/Beratungsthema zwischen EUR 1.190,– und 1.890,–.
2.5 Alle Leistungen gelten zuzüglich anfallender Spesen (Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6 Die vereinbarten Honorare sowie entstandenen Kosten sind jeweils ohne Abzug zu zahlen.
2.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
2.8 Die Vervielfältigung der Seminarunterlagen wird vom Auftraggeber übernommen.
3. Sicherung der Leistungen
3.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den Trainer.
3.2 Der Trainer sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3.3 Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
3.4 Sollten Teile des Trainingskonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
3.5 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
3.6 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4. Stornierung
4.1 Kann ein fest vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Coach, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so fallen keinerlei Stornokosten für den Auftraggeber an.
4.2 Kann ein vom Auftraggeber abgesagter Termin vom Trainer/Coach nicht anderweitig nachbesetzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber – bei Absage innerhalb von 90 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 %, bei Absage innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 75 % – der Betragssumme zu zahlen.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Die obigen Bedingungen gelten, soweit nichts anderweitiges zwischen Auftraggeber und Johannes Völgyfy MAS. MSc. vereinbart ist.
5.2 Anderweitige vertragliche Regelungen bedürfen der Schriftform.
5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
5.4 Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz des betroffenen Trainers/Coaches.
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