1. Besondere Leistungen |
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1.1 |
Das erste Kontaktgespräch mit dem Trainer/Coach ist für
den Auftraggeber kostenfrei. |
1.2 |
Bei der erstmaligen Vergabe eines Seminarthemas führen wir – auf
Wunsch des Auftraggebers – kostenlos 3 Interviews mit repräsentativen Einzelpersonen der
Zielgruppe des Seminars durch. |
1.3 |
Erfolgsgarantie: Auf das vereinbarte
Honorar für eine Bildungsmaßnahme wird verzichtet, sollte das Feedback für das betreffende Seminar-/Coaching
im Gesamtdurchschnitt über 1,99 (gemäß dem österreichischen bzw. deutschen Schulnotensystem)
liegen. |
1.4 |
Die Erstellung der Seminarunterlagen sowie eines Fotoprotokolls ist im Seminarhonorar inbegriffen. |
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2. Honorare & Kosten |
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2.1 |
Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag (Seminare,
Teamcoachings, Workshops, Besprechungsmoderationen, Trainingsvorbereitungen und sonstige
Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind) vereinbart. |
2.2 |
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
Kosten für die An- und Abreise müssen gesondert vereinbart werden (gilt für Seminarorte,
die über 750 km von Wien/Frankfurt entfernt sind). |
2.3 |
Fahrtkosten und eventuelle Kosten für Unterbringung und
Verpflegung werden gesondert verrechnet. Bei einer Anreise mit dem eigenen PKW beträgt
das Kilometergeld EUR 0,42/km. |
2.4 |
Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
Die Tagessätze variieren je nach Trainer/Coach, Teilnehmeranzahl und Trainings-/Beratungsthema
zwischen EUR 1.190,– und 1.890,–. |
2.5 |
Alle Leistungen gelten zuzüglich anfallender Spesen
(Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten) sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
2.6 |
Die vereinbarten Honorare sowie entstandenen Kosten sind
jeweils ohne Abzug zu zahlen. |
2.7 |
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber
fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. |
2.8 |
Die Vervielfältigung der Seminarunterlagen wird vom
Auftraggeber übernommen. |
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3. Sicherung der Leistungen |
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3.1 |
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an
den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) Eine Vervielfältigung und/oder
Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen
Einwilligung durch den Trainer. |
3.2 |
Der Trainer sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht
entgegenstehen. |
3.3 |
Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der
vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung
und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird
vom Auftraggeber benannt. |
3.4 |
Sollten Teile des Trainingskonzeptes und/oder Durchführung des
Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur
Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen
Erfordernissen zu erzielen. |
3.5 |
Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt
geworden sind. |
3.6 |
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer
wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden
Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin
nachzuholen. |
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4. Stornierung |
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4.1 |
Kann ein fest vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht
wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer/Coach, den Termin anderweitig zu
besetzen. Gelingt dies, so fallen keinerlei Stornokosten für den Auftraggeber an. |
4.2 |
Kann ein vom Auftraggeber abgesagter Termin vom
Trainer/Coach nicht anderweitig nachbesetzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber –
bei Absage innerhalb von 90 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 %,
bei Absage innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 75 % –
der Betragssumme zu zahlen. |
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5. Sonstige Bestimmungen |
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5.1 |
Die obigen Bedingungen gelten, soweit nichts anderweitiges
zwischen Auftraggeber und Johannes Völgyfy MAS. MSc. vereinbart ist. |
5.2 |
Anderweitige vertragliche Regelungen bedürfen der Schriftform. |
5.3 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen
Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am
nächsten kommt. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich
österreichisches Recht. |
5.4 |
Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz des betroffenen Trainers/Coaches. |
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